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09. November 2016

NEIN zu einer neuen Energiesteuer im Baselbiet

Die Energiesteuer Baselland und das Energiegesetz sind nicht dasselbe, auch wenn dies in der Debatte um die neue Steuer anfangs fälschlicherweise so vermittelt wurde. Ebenso ist nicht richtig, dass die Steuer unumgänglich sei. Nun rücken bei den energischen Diskussionen zur Energiesteuer Baselland langsam aber sicher die Fakten ins richtige Licht.

 

Spätestens mit der Trennung der Gesetzes- von der Finanzierungsvorlage durch den Regierungsrat im Juli 2015, sollte klar sein, dass diese beiden Vorlagen nicht über eine Leiste zu schlagen sind. Im einen Paket sind Massnahmen festgehalten, die das Gebäudeprogramm darstellen, die andere Vorlage enthält einen Vorschlag, wie diese Massnahmen finanziert werden können. Damit sind wir bei des Pudels Kern.

 

Das Energiegesetz ist ein sinnvolles Programm, bei dem der Kanton seine subsidiäre Kompetenz ausschöpfen kann. Denn im Gebäudebereich delegiert der Bund die Befugnis für die Regulierung den Kantonen. Alle Stakeholder, Handelskammer und SVP inklusive, haben von Beginn weg konstruktiv bei der Erarbeitung des Gesetzes mitgeholfen. Das Gesetz wurde seit Beginn der Abschlussbehandlung im Plenum nie in Abrede gestellt. Einzig die Finanzierung mittels einer neuen Energiesteuer wurde und wird von der Handelskammer beider Basel bekämpft.

 

Eine neue Energiesteuer – zumal auf Energieträger, die schon auf Bundesebene signifikant besteuert werden – ist beileibe nicht die einzige Möglichkeit der Finanzierung. Beispielsweise sind private zweckgebundene Rücklagen oder ein Verpflichtungskredit weitere Optionen, die man vertieft hätte prüfen sollen. Dass eine intensive Diskussion erst jetzt erfolgt, ist schade. Sie zeigt aber, dass eine Steuer weder notwendig noch unabdingbar ist.

 

Die Handelskammer unterstützt deshalb 2x NEIN zur neuen Energiesteuer, einmal für den Verfassungs- und einmal für den Gesetzesartikel.

 

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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